Krankenfahrten & Dialysefahrten

Egal ob regelmäßige Fahrten zur Dialyse oder Bestrahlung, ambulante Reha oder einmalige Operation – wir sind ihr vertrauensvoller und diskreter Partner für Transfers zu Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen aller Art. Sofern Sie über einen Transportschein verfügen, können wir auch direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

 

Krankenfahrten rund um Ansbach, Herrieden und Bechhofen

Für Krankentransporte bieten wir verschiedene Fahrzeugmodelle an, sodass für jeden ein angenehmer Ein- und Ausstieg gewehrleistet ist. Zudem verfügen sämtliche Fahrzeuge über einen hohen Fahrkomfort, bequemen Sitzen, Klimaanlage und großzügige Beinfreiheit.

 
09804 915 790 Täglich von 08:00 – 20:00 Uhr

Das bieten wir Ihnen bei unseren Krankenfahrten

  • Bequeme Sitze und Fahrzeuge für einfachen Einstieg
  • Großzügige Beinfreiheit
  • Klimatisierte modernde Fahrzeuge
  • Regelmäßige Erste-Hilfe Kurse für das Personal
  • Gepäckservice inklusive
  • Abholung direkt bei Ihnen an der Haustüre
  • Schnell, flexibel und auf Sie zugeschnitten
  • Freundliches und zuvorkommendes Personal

Fragen und Antworten

Wann zahlt die Krankenkasse die Fahrtkosten?

Eine Fahrt zum Krankenhaus, zu einer ambulanten Behandlung oder zu einem Arzttermin – wenn Patienten nicht mobil sind, müssen sie ein Taxi nehmen oder einen Krankentransport bestellen. Doch wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür? Und: In welchen Fällen müssen Patienten selbst für die Fahrtkosten aufkommen?

Zusammenfassend lässt sich sagen:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten, wenn dies medizinisch notwendig ist. Das trifft zu bei:

  • Leistungen, die stationär erbracht werden,
  • Krankentransporten mit aus medizinischen Gründen notwendiger fachlicher Betreuung oder in einem Krankenwagen,
  • Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“.
  • Fahrten, bei denen der Patient so erkrankt ist, dass dieser in kurzen Zeitabständen intensiv ärztlich behandelt werden muss (z.B. Chemo- oder Strahlentherapie oder Dialysen)
  • Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

Diese Fahrten müssen vor dem Transport von der Krankenkasse genehmigt sein. Für diese genehmigten Fahrten gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen: zehn Prozent, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

Hilfsmittel beantragen - Wie geht das richtig?

Damit das Verfahren nicht zum Beispiel durch Rückfragen der Krankenkasse in die Länge gezogen wird, sollte auf das Wichtigste geachtet werden:

  • Eine möglichst präzise Austellung der Verordnung durch Ihren Arzt.
  • Beachten Sie, dass mehr kostenträger neben der Krankenkasse in Frage kommen. Auch die Rentenversicherung, Unfallversicherung, die Arbeitsagentur, das Jugendamt, die Pflegekasse oder das Sozialamt übernehmen kosten. Wenn Sie nicht wissen, welcher Kostenträger für Sie in Frage kommt, können Sie sich bei einer Servicestelle für Rehabilitation erkundigen.
  • Verordnung durch den Arzt, Kostenvoranschlag und persönliches Anschreiben über Ihre Situation.

Der Antrag auf Genehmigung wird bei der Krankenkasse gestellt. Diese entscheiden in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrages über Ihr Anliegen

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